Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann bei Bedarf vom Vorstand geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

Der Vereinsvorstand beschließt die Höhe des Beitrags.

Die festgesetzten Beträge werden mit dem nächst fälligen Beitrag erhoben, nachdem der Beschluss gefasst wurde. 

§ 3 Beitragspflicht

Jedes Vereinsmitglied hat einen monatlichen, einen halbjährlichen oder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind Beitrags befreit.

§ 4 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgabe erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. 

§ 5 Höhe der Beiträge


Basismitglied Online - jährliche Zahlweise

Basismitglied Online - Monatliche Zahlweise

Plusmitglied -

Jährliche Zahlweise

01.09 - 31.12. 2022

Plusmitglied -

jährliche Zahlweise

ab 01.01.23

Zugang zu allen Basiskursen

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Strukturierte Trainingspläne

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Möglichkeit zur Teilnahme an den Fertigkeitsprüfungen

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Möglichkeit zur Teilnahme an den online Challenges und Events

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Möglichkeit zur Teilnahme an den online Challenges und Events

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Community

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Interner Bereich des Magazins

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Q & A Möglichkeit zu Übungen, Challenges / und Events, sowie den eingerichteten Präsenzaufgaben, die im Gruppenchat beantwortet werden

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Zugang zu Beschreibung der eingerichteten Präsenz-Aufgabe

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Teilnahmemöglichkeit an den Präsenz Turnieren und Events

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Mitgliederbeitrag

84,00 €

10,00 €

34,00 €

84,00 €

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. 

Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. 

Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen


§ 6 Fälligkeit des Beitrags

Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Es gelten folgende Fristen:

  • bei einer monatlichen Zahlweise ist der Beitrag stets zum Monats ersten 
  • bei einer halbjährlichen Zahlweise zum 01.01.  und 01.07
  • bei einer jährlichen Zahlweise zum 01.01. 

zu zahlen.  

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Beitrages auf dem Vereinskonto maßgeblich. 

§ 7 Beitragsrückstand

Ein Zahlungsaufschub von 30 Tagen ab Fälligkeit wird gewährt. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Es kann bis zur abschließenden Bezahlung vom Übungsbetrieb ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. 

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

§ 8 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Sie muss schriftlich per Einschreiben dem Vorstand gegenüber erklärt werden. 

Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum Monatsende, zum Ende des Halbjahres oder zum Ende des Kalenderjahres, je nach gewähltem Zahlungsintervall.

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 

Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bliebt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 

§ 9 Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. 

§ 10 Änderungen

Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, und alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Gesamtvorstand.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt gemäß Vorstandsbeschluss mit Wirkung vom in Kraft. 
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